Welche Qualifikationen als Studiumvoraussetzung ?
Wer in Deutschland studieren möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen, um als Student bzw. Studentin letztendlich zum Studium zugelassen werden zu können. Im Allgemeinen wird die Allgemeine Hochschulreife, auch unter dem Namen Abitur bekannt, in Deutschland als Grundvoraussetzung für die Möglichkeit angesehen, ein Studium aufnehmen zu können. Es ist aber auch ohne Abitur in bestimmten Bereichen möglich an einer Fachhochschule zu studieren, wenn man nämlich das so genannte Fachabitur hat, was in der Praxis den Abschluss der 12. Schulklasse auf einem Gymnasium bedeutet. Neben dieser Grundvoraussetzung in Form eines Schulabschlusses gibt es aber noch weitere Qualifikationen als Studienvoraussetzung, die in der Praxis erforderlich sein können. Welche Qualifikation das jeweils ist, hängt zum einen entscheidend vom Studienfach ab, aber auch von der Wahl des Studienplatzes, denn grundsätzlich ist das Studium Sache der Bundesländer.
Eine sehr bekannte Qualifikationen als Studienvoraussetzung ist zum Beispiel der Nummerus Clausus, auch kurz als N.C. abgekürzt. Der Nummerus Clausus ist im Grunde die Vorgabe einer Abiturnote, die man erreicht haben muss, um an diesem Studium teilnehmen zu können. Einen N.C. gibt es in der Praxis zum einen bei sehr beliebten Studiengängen, wo die Anzahl der Studienbewerber deutlich über der Anzahl der angebotenen Studienplätze liegt, zum anderen sind auch einige besonders anspruchsvolle Studiengänge mit einem N.C. belegt. Ein N.C. Von 1,4 bedeutet dann also, man kann an diesem Studium nur teilnehmen, wenn man mindestens die Durchschnittsnote 1,4 im Rahmen der Fachhochschulreife hat. Ist dieses jedoch nicht der Fall, ist für den Bewerber noch nicht „alles verloren“, sondern man kann auch über die Wartezeit den N.C. Erreichen, da für jedes halbe Jahr die Durchschnittsnote im Normalfall um 0,1 reduziert wird.
Ebenfalls zu den Qualifikationen als Studienvoraussetzung zählt nach wie vor das große Latinum. Dieses benötigt man in manchen Bundesländern bzw. für manche Studiengänge als Voraussetzungen, vornehmlich in den wissenschaftlichen Studiengängen wie Medizin und natürlich auch im Bereich romanische Sprachen. Bei manchen Hochschulen ist es so, dass in „überbelegten“ Studiengängen eine Aufnahmeprüfung vorgeschrieben ist, deren Bestehen ebenfalls eine mögliche Studienvoraussetzung darstellt. Allgemein gilt, dass jede benötigte Qualifikation als geforderte Studienvoraussetzung spätestens auf Nachfrage der Universität bzw. Fachhochschule hin vorgelegt werden muss. In Deutschland gilt übrigens die Vollendung des 18. Lebensjahres ganz allgemein auch als eine Studienvoraussetzung, wobei das natürlich keine Qualifikation im eigentlichen Sinne darstellt. Bevor man sich für einen Studienplatz oder einen Studiengang entscheidet, sollte man sich also auf jeden Fall stets darüber informieren, welche Qualifikationen neben der Fachhochschulreife oder der Allgemeinen Hochschulreife noch für die Aufnahme des Studiums gefordert werden.