Das Diplom

Ganz allgemein handelt es sich bei einem Diplom um eine besondere Auszeichnung, die man oftmals auch durch eine Urkunde bestätigt erhält. Im engeren Sinne verwendet man das Diplom als Begriff zur Bezeichnung eine akademischen Grades, den man durch den Abschluss eines Diplom-Studiums und der bestandenen Diplomprüfung erhalten kann. Das Diplom gibt es als einen Hochschulgrad erst seit Ende des 19. Jahrhunderts und der erste diplmatische Grad erhielt in der heutigen üblichen Form der Ingenieur, der sich fortan als Diplom-Ingenieur, kurz Dipl.-Ing., bezeichnen durfte. Heutzutage kann man noch viele weitere Studiengänge mit einem Diplom abschließen. Generell steht das Diplom am Ende eines Diplom-Studiums, wobei es aber in Deutschland keine Pflicht ist, das Studium letztendlich auch mit dem Diplom als Titel abzuschließen. Vielmehr ist das Diplom eine besondere Auszeichnung als Abschluss des Studiums, und in der Praxis werden Absolventen mit einem Diplom in den meisten Fällen den Absolventen ohne Diplom als Abschluss bei der Stellenbesetzung vom Arbeitgeber vorgezogen.

Grundsätzlich kann man ein Diplomstudium, also ein Studium, welches man mit einem Diplom abschließen kann, in zwei aufeinander folgende Phasen einteilen. Die erste Phase besteht in dem in der Regel zwei Jahre andauernden Grundstudium (vier Semester), welches nach einigen Prüfungen dann in den meisten Fällen mit dem so bezeichneten Vordiplom abgeschlossen werden kann. Anschließend folgt das Hauptstudium, welches in der Regel vier bis zu sechs Semester andauert. Dieses Hauptstudium endet dann wie das Vordiplom mit Prüfungen und der Diplomarbeit als schriftlichem „Höhepunkt“. Besteht man die Prüfungen, hat man somit das Diplom im jeweiligen Studienfach erworben und darf fortan diesen Titel vor seiner Berufsbezeichnung tragen, beispielsweise Diplom-Volkswirt.

Durch die Neuregelungen im Bereich der Studiengänge, auch unter den Namen Bologna-Prozess bekannt, soll es in der Zukunft so sein, dass praktisch keine Einschreibungen mehr in die bisherigen Diplomstudiengänge erfolgen können. Das Diplom ist übriges in dem Sinne kein geschützter Titel, als dass nur Universitäten oder Fachhochschulen ein Diplom verleihen dürfen. Vielmehr können auch in Berufsakademien Diplome als staatlich anerkannte Abschlussbezeichnung verliehen werden. Auch wenn man beispielsweise einen Fernstudiengang belegt und diesen abschließt, wird mitunter die Bezeichnung „Diplom“ als Titel verliehen. Dieser Titel ist jedoch nicht mit dem Diplom-Titel gleichzusetzen, den man als Abschluss des Studiums an einer Universität erhält. In der Praxis wird oftmals diskutiert, ob das Diplom wirklich etwas darüber aussagt, ob ein Inhaber „besser“ ist als ein vergleichbarer Bewerber, der zwar das gleiche Studium absolviert hat, aber eben kein Diplom als Abschluss hat. Streng genommen ist das Diplom „nur“ eine Auszeichnung, die man für eine bzw. mehrere Prüfungen erhält, was nicht unbedingt etwas über die praktischen oder theoretischen Fähigkeiten des Inhabers im Allgemeinen aussagt.