Warum gibt es Wartesemester?
Bei vielen Studiengängen ist es so, dass entweder keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, oder aber die Anzahl der Bewerber um einen Studienplatz die Anzahl der freien Studienplätze nicht übersteigt. Es gibt aber natürlich auch die andere Situation, nämlich dass zum Teil deutlich mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind. Einige Studiengänge sind daher auch mit einem so genannten Nummerus Clausus belegt, man muss also eine bestimmte Abitur-Abschlussnote haben, um an dem Studium teilnehmen zu können. Hier spricht man dann auch allgemein von einer Zulassungsvoraussetzung. Damit es aber auch für Bewerber möglich ist, an solchen mit einem Nummerus Clausus versehenen Studiengängen teilnehmen zu können, gibt es die so bezeichneten Wartesemester. Um die Funktion der Wartesemester etwas besser zu verdeutlichen, folgendes Praxisbeispiel. Ein Abiturient hat das Abitur mit der Durchschnittsnote 1,7 abgeschlossen und möchte nun ein Medizinstudium beginnen. Allerdings ist dieser Studiengang mit einem NC (Nummerus Clausus) von 1,4 belegt. Somit würde der Bewerber auf „normalem“ Wege also nie ein solches Studium absolvieren können. Aber genau an dieser Stelle kommen dann die Wartesemester zum Tragen.
Wenn es um die genauere Erklärung der Wartesemester geht, dann sollte man zunächst erläutern, was genau als Wartezeit gilt. Und zwar beinhaltet ein Wartesemester einen Zeitraum von einem halben Jahr zwischen dem Abschluss der Schulausbildung (in der Regel mit dem Abitur bei Studienbewerbern) und dem Beginn des Studiums. Beträgt dieser Zeitraum also beispielsweise zwei Jahre, so hat man vier Wartesemester zur Anrechnung. In die Wartezeit fließen natürlich auch eine nach der Schule absolvierte Ausbildung oder das Leisten des Wehr- bzw. Zivildienstes mit ein. Was aber kann der Bewerber nun konkret mit dem Wartesemester „anfangen“? Die Wartesemester bekommt man automatisch, man muss sich also nicht bei der ZVS bewerben oder einschreiben, um diese zu erhalten. Die entscheidende Frage, die es nun noch zu klären gilt ist, wie man ein Wartesemester nun auf die vorhandene Abschlussnote „umrechnet“?
Und die Antwort auf diese Frage mag für viele Menschen verblüffend sein, denn entgegen der weitläufigen Meinung, dass ein Wartesemester die Abschlussnote um 0,1 oder 0,2 Punkte pro Wartesemester reduziert, ist das nicht der Fall. Es ist vielmehr so, dass es in diesem Bereich der Studienzulassung zwei getrennte „Listen“ gibt, nämlich die mit der erforderlichen NC-Note und eben die Warteliste, die anhand der Wartesemester aufgestellt wird. Vom der reinen Abschlussnote her betrachtet wird der im Beispiel genannte Bewerber also nie den erforderlichen NC erreichen, allerdings kann er durch einige Wartesemester in der Warteliste nach vorne rücken und dann auf diesem Wege einen Studienplatz erhalten.