Studieren per Nachrückverfahren

Bei vielen Studienfächern an vielen Hochschulen in Deutschland gibt es mehr Bewerber für einen Studiengang, als Studienplätze zur Verfügung stehen. Auch wenn sonstige Bedingungen wie ein Nummerus Clausus bereits erfüllt sind, stehen häufig immernoch mehr Bewerber als Plätze zur Verfügung. Es gibt jedoch für die Bewerber, die noch keinen Studienplatz im gewünschten Fach erhalten haben die Möglichkeit des so genannten Nachrückverfahrens. Es handelt sich dabei um ein Verfahren, welches als Grundbedingung voraussetzt, dass Studienplätze, die bereits an Bewerber vergeben worden sind, von diesen nicht genutzt werden, der Studienplatz wird also nicht belegt. Diese frei gewordenen Studienplätze werden dann an andere Bewerber im Rahmen vom Nachrückverfahren vergeben, es rücken also im wahrsten Sinne des Wortes dann andere Bewerber nach.

Das Studieren per Nachrückverfahren ist an deutschen Hochschulen nichts ungewöhnliches, denn im Grunde kommt es zu jedem Semester, an jeder Hochschule und fast auch in jedem Studienfach vor, dass einige Bewerber ihre Plätze aus verschiedenen Gründen nicht wahrnehmen, zum Beispiel weil sie sich auf mehrere Plätze beworben hatten und dann evtl. mehrere Zusagen erhielten, sodass einige „abgelehnt“ werden müssen. Es haben aufgrund des Nachrückverfahrens also letztendlich auch Studienbewerber eine Chance den gewünschten Platz zu bekommen, wenn sie zunächst abgelehnt worden sind. Es stellt sich jetzt natürlich die Frage, wie genau das Nachrückverfahren funktioniert, also nach welchen Kriterien zum Beispiel entschieden wird, welcher der „wartenden“ Bewerber den oder die frei gewordenen Studienplätze erhält. Wie das Verfahren im Detail abläuft, ist von Hochschule zu Hochschule verschieden, es gibt hier also keine Vorgaben oder gar gesetzliche Regelungen.

In den meisten Fällen funktioniert das Nachrückverfahren so, dass anhand einer Warteliste entschieden wird, welche Bewerber auf die frei gewordenen Studienplätze nachrücken können. Hier gilt nicht selten im Grunde der einfache Grundsatz: Wer sich zuerst auf die Warteliste eintragen lässt bekommt auch zuerst einen frei gewordenen Platz im Rahmen des Nachrückverfahrens. In anderen Fällen ist es aber auch so, dass die Hochschule die Bewerber anhand von Kriterien auf die Warteliste positioniert (von der Reihenfolge her). Diese Kriterien sind dann beispielsweise die Abiturnote, absolvierte Wartesemester oder noch andere Aspekte. Da natürlich nicht alle möglichen Nachrücker den Platz noch haben möchten, weil sie ja davon ausgehen mussten, den Studienplatz nicht zu erhalten und sich eventuell darum für ein anderen Studium entschieden haben, wird das Nachrückverfahren so lange durchgeführt, bis alle zur Verfügung stehenden Studienplätze vergeben sind.