Studenten Haftpflichtversicherung

Manche Versicherungen sind für jeden Bürger sehr wichtig bzw. unverzichtbar, hier bilden natürlich auch Studenten keine Ausnahme. Allerdings stellen die Studenten zum Beispiel im Bereich der Haftpflichtversicherung insoweit eine Besonderheit dar, dass oftmals noch eine Mitversicherung über die Eltern möglich ist. Allerdings muss man sich als Student genau informieren, man man noch über die elterliche Haftpflichtversicherung versichert ist, und wann man selber einen Vertrag abschließen muss, denn es gibt je nach vorheriger Situation und Tätigkeit des Studenten Unterschiede in dieser Hinsicht. Das ein Student grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung benötigt, steht indes außer Frage, denn die Haftpflichtversicherung schützt vor den unangenehmen finanziellen Folgen, die aufgrund verschiedener vom Versicherten verursachter Schäden vorhanden sein können. Ohne Haftpflichtversicherung kann es bei einem Schaden sogar sein, dass der Nicht-Versicherte ein Leben lang Schulden aufgrund des verursachten Schadens hat. Daher sollte man auch darauf achten, eine ausreichende Deckungssumme zu wählen, wenn man sich für eine Studenten Haftpflichtversicherung entscheidet.

Wie aber bereits kurz angeschnitten, steht zunächst einmal im Vordergrund sich darüber zu informieren, ob man sich als Student überhaupt selber haftpflichtversichern muss, oder noch über die Haftpflicht der Eltern geschützt ist. So ist zum Beispiel in den folgenden Fällen und Situationen keine eigene Haftpflichtversicherung vom Studenten abzuschließen, weil noch eine Mitversicherung über die Eltern besteht. Schließt sich das Studium zum Beispiel direkt an die Schule an, besteht noch eine Mitversicherung. Gleiches gilt für den Fall, dass man nach einer absolvierten Ausbildung ein Studium beginnt, auch dann besteht weiterhin eine Mitversicherung über die Eltern. Auch wenn man nach einer maximal einjährigen Wartezeit auf eine Studienplatz, in der man eine Aushilfstätigkeit ausführt, ein Studium beginnt, ist man noch über die Eltern versichert. Gleiches gilt nach einem Studium nach einer abgebrochenen Lehre oder nach einem abgebrochenen Studium, sowie natürlich auch nach dem Zivildienst oder nach dem Wehrdienst.

Es gibt jedoch auch Situationen, wo bei einem aufgenommenen Studium keine Absicherung über die elterliche Haftpflicht mehr möglich ist und der Student sich selber versichern muss. Da ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn man nach einem bereits abgeschlossenen Studium ein weiteres Studium absolvieren möchte. Auch wer nach einer Berufstätigkeit als Berufs- oder als Zeitsoldat ein Studium aufnimmt, auch wenn es sich um ein Erststudium handelt, muss sich selber in der Haftpflichtversicherung versichern. Beiträge lassen sich für Studenten in der Haftpflichtversicherung, außer der Mitversicherung bei den Eltern wo gar kein eigener Beitrag fällig ist, auch noch sparen, wenn man verheiratet ist, denn dann gibt es die beitragsgünstige Haftpflichtversicherung für Eheleute.